Sicherheit geht vor
Nach den Vorschriften der BG sind an bestimmten Maschinen regelmäßig 1x pro Jahr UVV-Prüfungen durchzuführen. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und nach Durchsicht und Prüfung ihrer Maschinen erhalten Sie den Prüfbericht und die dementsprechende Plakette.
UVV-Prüfung nach BGV D6
Durchführung von Sachkundigen-Prüfungen an gleislosen Fahrzeugkrane nach
BGV D6 / BetrSichV
UVV-Prüfung nach BGR 500
Durchführung von Sachkundigen-Prüfungen an stationären und mobilen Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen nach
BGR 500 / BetrSichV